Auf der Delegiertenversammlung des DZVhÄ am 16. Mai 2021 informierte Frau Dr. Katja Aschenbrenner die Delegierten über das virtuelle Gespräch der BÄK mit den Verbänden am 14. April zur GOÄ-Novellierung. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen.

  • Projektverlauf:

Vor 2019: Der sog. „Rechtsteil“ (Bundesärzteordnung, Paragraphenteil) und die Leistungslegendierung der Gebührenordnungspositionen wurde zwischen BÄK, Verbänden und PKV-Verband konsentiert.

2019: Die BÄK erstellte eine sog. betriebswirtschaftliche Bewertung/Bepreisung der Gebührenordnungspositionen, die mit den ärztlichen Berufsverbänden abgestimmt wurde. Unsere Einwände zur Folgeanamnese fanden damals keine Berücksichtigung.

Januar 2020: Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) lehnte in ihrem Gutachten eine einheitliche Gebührenordnung ab.

Februar 2020 bis März 2021: BÄK und PKV-Verband verhandelten zur Hochrechnung der finanziellen Folgenabschätzung der neuen GOÄ (GOÄ-neu“).

Seit März 2021: Verhandlungen zur Konsentierung der Bewertungen mit dem PKV-Verband

 

  • Abstimmung zur Hochrechnung „GOÄ-alt“ auf „GOÄ-neu“ mit PKV

Datengrundlage: Zusammenführung und Abgleich der Teilstichproben BÄK und PKV-Verband; konsentiertes Ergebnis zur Gesamtstichprobe 2017:
Menge: 755.014.446 abgerechnete Gebührenordnungspositionen
Umsatz:13.840.000.000 Euro
Offensichtlich gibt es unterschiedliche Ansätze der BÄK und des PKV-Verbandes zur Hochrechnung der Leistungsmengen „GOÄ-alt“ auf „GOÄ-neu“: BÄK errechnet -11%, PKV +25% der Menge der dann abgerechneten Gebührenordnungspositionen, Konsensvorschlag der PKV: +5%, Konsensvorschlag der BÄK: -9,5%.