Homöopathie für den Apothekenalltag

Apotheker*innen brauchen fundierte Kenntnisse über die Homöopathie, um ihre Kunden bei der Suche nach natürlichen, sanften Heilmethoden kompetent beraten zu können. Mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie und Naturheilverfahren der Bundesapothekerkammer (BAK) wurde eine qualifizierte Weiterbildung (100 h, davon 36 h Einzelmittelhomöopathie) geschaffen, die sich im Apothekenalltag seit Jahren bewährt. Mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung beraten Apotheker*innen verantwortungsbewusst zur homöopathischen Selbstmedikation und empfehlen gegebenenfalls die Konsultation des Arztes.

Deshalb möchten wir Sie auf die folgende Veranstaltung hinweisen

Homöopathie für den Apothekenalltag
80 Stunden Kurs für pharmazeutisches Personal und Interessierte
Kursstart: 29. September 2021

Zielgruppe: Apotheker, PTA, andere medizinische Berufe

Der Kurs wird von der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz mit 80 Fortbildungspunkten akkreditiert.

Weitere Infos zum Program und zur Anmeldung finden Sie hier

Weitere Infos zum Thema Homöopathie für Apotheker finden Sie hier.

2021-08-26T09:25:52+02:00

Homöopathie in der Geburtshilfe

CURRICULUM für „Homöopathie Zertifikat Geburtshilfe (DZVhÄ)“

Homöopathie in der Geburtshilfe  für Hebammen und ärztliche Geburtshelfer*Innen

In Zusammenarbeit mit Vertreterinnen des Deutschen Hebammenverbandes hat der DZVhÄ im August 2021 das Curriculum über einen Ausbildungsumfang von 100 Stunden entwickelt. Teilnehmer*Innen, die eine solche Ausbildung absolviert haben, können sich vom DZVhÄ auf Antrag mit dem „Homöopathie-Zertifikat Geburtshilfe (DZVhÄ)“ zertifizieren lassen. Das Zertifikat kann auch von Personen beantragt werden, die bereits in der Vergangenheit dem Curriculum in Inhalt und Umfang entsprechende Kurse besucht haben.

Der DZVhÄ bedankt sich bei Dr. med. Anne HeihoffKlose sowie bei Grit KretschmarZimmer vom Deutschen Hebammenverband für die fachliche Unterstützung bei der Entwicklung dieses Curriculums.

  • Das Curriculum  „Homöopathie in der Geburtshilfe für Hebammen und ärztliche Geburtshelfer*innen“ und
  • den Antrag auf Verleihung des „Homöopathie-Zertifikats Geburtshilfe (DZVhÄ)“

finden Sie hier.

2021-08-26T09:21:12+02:00

Online-Workshop Homöopathie für Studierende

Die Förderung des Nachwuchses ist für den DZVhÄ ein besonderes Anliegen, denn sie ist die Grundlage für die Zukunft der ärztlichen Homöopathie.

Als Berufsverband homöopathischer Ärzte ist es uns ein zentrales Anliegen, Studierende an den Universitäten zu erreichen und sie für die Homöopathie zu interessieren. Auf unserer Website „Angebote für Studierende“ lesen Sie, wie der DZVhÄ Studierende unterstützt. Wir möchten Sie bitten, diese Infos sowie die Einladung des DZVhÄ zu unserem geplanten Online-Workshop Homöopathie für Studierende (s.u.) an alle Multiplikatoren und interessierte Studierende der Human-, Tier- und Zahnmedizin sowie der Pharmazie weiterzuleiten.

Vielen Dank!

 

Online-Workshop Homöopathie für Studierende

von Freitag, den 19.11 (15:00 Uhr) – Sonntag, den 21.11.2021 (13:00 Uhr)

Thema: Grundlagen der Homöopathie und ihre kritische Beleuchtung

Referentinnen:
Dr. med. Sigrid Kruse, Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Dr. med. Anna Gerstenhöfer, Dr. med. Katharina Gärtner,
Dr. med. vet. Karoline Kretzdorn

Weitere Infos zum Programm (pdf) finden Sie hier.

Anmelden können Sie sich mit folgendem Link
https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZYtf-qvrzspHdV_XB2Q93c22J1owIWQT1kI.

2021-09-06T13:22:50+02:00

ÖGVH Jahrestagung 2021

Termin: 02.-03. Oktober 2021:

„Infektion bis Onkologie – Homöopathie als Integrativmedizinische Methode”

Nach der erfolgreichen Online-Premiere voriges Jahr und den nicht abschätzbaren coronabedingten Einschränkungen findet auch die diesjährige Jahrestagung wieder virtuell statt. Der ÖGVH hat namhafte Referenten geladen und spannende Vorträge zu bieten.

Hier finden Sie das Programm der Jahrestagung  und weitere Infos zur Anmeldung.

Die Veranstaltung findet online statt, der Zugangslink wird Ihnen nach der Anmeldung (und dem Zahlungseingang) per Email zugesendet, die Anleitung zur Anwendung von Zoom und die anschließende Wissensüberprüfung ebenfalls.
Die Anmeldung ist unter fortbildung@oegvh.at oder sekretariat@homoeopathie.at möglich.

2021-08-26T09:12:58+02:00

Fortbildung Rezidivierende Harnwegs­infektionen

Update zu Diagnostik und Prävention

DOI: https://doi.org/10.4414/phc-d.2021.10291
Veröffentlichung: 04.08.2021
Prim Hosp Care Allg Inn Med. 2021;21(08):257-263, (Peer reviewed Artikel)

Primary and Hospital Care (PHC) ist eine Fachzeitschrift für Allgemeine Innere Medizin in Hausarztpraxis und Spital in der Schweiz und gleichzeitig auch das offizielle Organ der schweizerischen Fachgesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM). Alle Beiträge der Zeitschrift werden durch die wissenschaftliche Redaktion des PHC geprüft; die meisten Fachartikel werden zudem externen Gutachtern vorgelegt (Peer reviewing). Damit leistet die Zeitschrift PHC einen wesentlichen Beitrag zur Aus-, Weiter- und Fortbildung für Ärzte in der Schweiz.

Da die Artikel der Fachzeitschrift PHC kostenfrei online zur Verfügung stehen (z.B. aktuelle Ausgabe 2021/08 und ältere Ausgaben im Archiv) können die interessanten Artikel auch in Deutschland bequem und kostenfrei gelesen werden. Exemplarisch möchten wir Ihnen den Artikel „Rezidivierende Harnwegsinfektionen“aus der aktuellen Ausgabe 2021/08 ans Herz legen.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre dieses und vielleicht auch weiterer Artikel der Zeitschrift Primary and Hospital Care (PHC).

Auszug aus der Publikation …
Zusammenfassung
Harnwegsinfektionen (HWI) gelten als häufig und oft rezidivierend, und Antibiotika gelten als nötig, um eine Pyelonephritis zu verhindern und den verursachenden Keim aus dem Perineum zu eradizieren. Wir möchten eine Neubeurteilung dieser Konzepte anregen. Urinkulturen sollen nur zurückhaltend gemacht werden; Dysurie kann neben HWI auch andere Ursachen haben; die Zystitis ist >100-mal häufiger als die Pyelonephritis, und auch die rezidivierende Zystitis soll meist primär antibiotikafrei behandelt werden. Viele Patientinnen (meist sind es Frauen) haben Interesse an nicht-antibiotischen, Mikrobiom-schonenden Präventions­methoden.

HWI-Vorbeugung
Gute Medizin beginnt immer mit einer guten Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und Patientin: essentiell sind geduldiges Zuhören, Sorgen ernstnehmen, psychosoziale Faktoren einbeziehen (Stress am Arbeitsplatz, in der Beziehung, Ängste, die Dysurie auslösen). Die HWI-Präventionsmassnahmen sollen ausführlich und anschaulich besprochen werden. Nicht-medikamentöse Methoden sollen je nach Patientin großzügig eingesetzt werden: Meditation, Entspannungsübungen, Stressreduktion, Sport, Hitze- und Kältebehandlung und Physiotherapie.

Lesen Sie den gesamten Artikel hier

2021-08-26T09:03:41+02:00

Editorial Newsletter August 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Leserinnen und Leser,

kennen Sie den Unterschied zwischen einem Rind (oder auch einem Schwein) und einem Menschen? Nein, ich meine nicht den aufrechten Gang im Gegensatz zum Vierfüßler. Ich meine die Tatsache, dass Lebensmittel liefernde Tiere (also auch Schafe oder Hühner) einer besonderen EU Bio Verordnung unterliegen, die Tiergesundheit durch Krankheitsvorsorge vorschreibt, wozu auch die Begrenzung chemisch synthetischer Tierarzneimittel – vor allem Antibiotika – bei gleichzeitiger Aufwertung von Phytotherapie und Homöopathie zur „First-Line-Medicine“ gehört.

Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, Homöopathie als Therapie der ersten Wahl bei Nutztieren, während gleichzeitig die ärztliche homöopathische Therapie für unsere zweibeinigen Patientinnen und Patienten zunehmend unter Druck gerät, nicht zuletzt auch durch die Abschaffung der bestehenden ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie in vielen Landesärztekammern… muss man das verstehen?

Nein, muss man nicht. Aber wir sollten als homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte die Konsequenz daraus ziehen, mit noch mehr Nachdruck zu fordern, dass die ärztliche Homöopathie im gesamten Gesundheitssystem eine „First-Line-Medicine“ werden kann und nicht nur im Bereich der tierärztlichen Behandlung bei den sogenannten „lebensmittelliefernden Nutztieren“ gemäß der EU Bio Verordnung.

In unseren veterinärmedizinischen Kolleginnen und Kollegen haben wir engagierte Verbündete im Kampf um die Homöopathie. Ein paar besonders engagierte Kolleginnen gibt es in Bayern, aber da finden sich auch nicht wenige Rindviecher in Ställen und auf Weiden. Wir sollten also beginnen, auch dieses Netz aus Kompetenz und beharrlichen Engagements über das ganze Land, ja, über unsere Landesgrenzen hinaus aufzuspannen. Das passiert nicht von selbst, aber wir können dazu beitragen. Viele von uns kennen Tierärzt*innen oder Patient*innen mit Haus- und Nutztieren, die wiederum hin und wieder veterinärmedizinische Behandlung brauchen. Stellen wir also diese Kontakte her, sagen wir es weiter!

In unserem aktuellen Newsletter und seinem Schwerpunktthema Homöopathie und Veterinärmedizin stellen wir Ihnen zwei Tierärztinnen vor und rufen zu engagiertem Miteinander auf. Lassen Sie sich inspirieren und motivieren.

Mit sommerlichen Grüßen,

Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender

2021-08-26T08:38:35+02:00

Praxis Homöopathie: Meerschweinchen mit Dermatomykose

Wie Homöopathie in der Tierarztpraxis funktioniert, beschreibt hier die Tierärztin Dr. vet. med. Dörte von Bremen.

Nach dem Sommerurlaub kommt eine Mutter samt Teenie-Tochter und vier Meerschweinchen etwas verzweifelt in die Praxis. Toffee, schwarz-weiß und männlich kastriert, Blümchen, weiblich mit schwarzen Augenflecken und Coco, das schwarz-weiße Rosetten-Meerschweinchen haben kahle, juckende Stellen. Nur Flöckchen, dreifarbig, weiblich ist bislang verschont. Die Stellen haben sich bei allen im Gesicht ausgebreitet und deshalb wurden sie vor zwei Wochen in der benachbarten Tierklinik vorgestellt.

Nach Begutachtung der Stellen wurde zur Diagnose ein Abstrich gemacht und bis zum Ergebnis erst einmal lokal mit Surolan (Kombipräparat für Otitis externa und Dermatitiden mit Miconazol, Polymyxin B und Prednisolon) gegen den Juckreiz behandelt. Bei der Folgeuntersuchung eine Woche später steht fest, dass es sich um einen Hautpilz (Trichophyton sp.) handelt. Der Juckreiz ist durch das Prednisolon verschwunden. Daraufhin soll täglich allen vier Tieren über 10 Tage hinweg oral eine Antimykotikum-Suspension per Spritze eingegeben werden und alle täglich mit einem Spezialshampoo gegen Pilze gebadet werden. Diese Behandlung hat die Besitzerin jetzt fünf  Tage durchgeführt. Die kahlen Stellen sind bei allen drei Meerschweinchen größer geworden, das vierte hat seit kurzem auch die ersten entwickelt. Zusätzlich sind Mutter und Tochter mit der täglichen Behandlung und Medikamenteneingabe überfordert und gestresst.
Die Tiere sind unruhig und haben struppig verklebtes Fell. Sämtliche kahlen Hautstellen im Gesicht sind gerötet und haben weißliche, leicht erhabene Krusten. Bei Toffee hat es sich inzwischen vom linken Nasenloch bis zum medialen Augenwinkel ausgebreitet. Vor der Surolan® Applikation hatte er sich die Stelle gekratzt bis es blutete.

Meine Befragung zu Toffees Verhalten und Charakter ergibt, dass er „zackiger als die Weibchen“ ist, er erscheint sofort, wenn jemand an den Stall kommt oder es Futter gibt. Manchmal zickt er rum, beißt auch, wenn ihm etwas nicht passt und wirkt dann zornig. Die drei weiblichen Tiere werden als ruhig, unauffällig, genügsam beschrieben, individuelle Unterschiede können nicht wirklich herausgearbeitet werden.
Bei keinem der Tiere können irgendwelche Modalitäten festgestellt werden. Weil Toffee am stärkten betroffen ist, benutze ich seine gezeigten
Symptome und Verhaltensweisen zur Repertorisation.

In diesem Fall verwende ich zuerst Rudolf Deiser´s Symptomenverzeichnis der homöopathischen Tiermedizin, um die spärlichen Symptome auf wenige Mittel einzugrenzen und dann im Anschluss zur Überprüfung das RADAR-System (Software).
Der Bock bekommt Lycopodium C 30, das erste Mal direkt auf dem Behandlungstisch ins Maul und ab dem nächsten Tag 2 x täglich 3 Globuli über 4 Tage. Da die beiden Weibchen die gleichen Hautsymptome zeigen, aber in ihrem Verhalten sehr sanft sind, bekommen sie Silicea C 30, direkt 3 Globuli eingegeben und dann für 4 Tage 1 x täglich. Zusätzlich bekommen alle 4 Tiere täglich Sobamin® als Futterzusatz, um mit den enthaltenen Huminsäuren eine Immunmodulation zu unterstützen. Um die lokale Hautflora zu stabilisieren und den pH-Wert wiederherzustellen, sollen die Kahlstellen täglich mit reinem Obstessig betupft werden, wenn es für die Tiere keinen Stress darstellt.

Die Besitzerin meldet sich 8 Tage später und schickt Fotos von allen Tieren. Bei Toffee wachsen die Haare bereits gut nach, die Haut hat wieder ihre normale, leicht rosa Farbe, weiße Krusten sind keine mehr vorhanden. Bei Flöckchen und Coco haben sich die Stellen auch deutlich verbessert und das Fell fängt an zu sprießen. Nur bei Blümchen zeigt sich keine Verbesserung, die Stelle fast mittig auf dem Nasenrücken ist jetzt komplett kahl, aber kaum größer als vorher. Auf Nachfragen erzählt die Tierhalterin, dass dieses Weibchen auffallend oft in der prallen Sonne sitzt, während die anderen sich im Schatten aufhalten. Sie bekommt jetzt für 4 Tage Ars.alb C 30 1 x täglich 3 Globuli. Nach 3 Wochen meldet sich die Tierbesitzerin und berichtet, dass inzwischen Haut und Fell bei allen Tieren wieder komplett nachgewachsen ist.

Meerschweinchen reagieren allgemein sehr gut auf Homöopathie, wegen des Mangels an verwertbaren Symptomen ist es oftmals nur
schwierig das passende Mittel zu finden.

 

2021-08-26T08:27:00+02:00

Homöopathie: Was Veterinär- und Humanärzte verbindet

Die Tierärztin Dr. vet. med. Dörte von Bremen, aktiv in der Vetmed AG des DZVhÄ, macht sich Gedanken über die Zusatzbezeichnung Homöopathie in der Humanmedizin und findet eine spannende Schnittmenge zwischen der Veterinär- und der Humanmedizin.

„Ein Plädoyer für den Erhalt der Zusatzbezeichnung Homöopathie zu schreiben, ohne dass die Human-Kollegen nach dem dritten Satz vor Langeweile das Koma übermannt? Was wurde zu diesem Thema noch nicht gesagt? Warum sollten Veterinäre und Humanmediziner in dieser Frage Seite an Seite stehen? Was verbindet uns alle – mit Ausnahme der Tatsache, dass wir alle Mediziner sind?

Die Schnittmenge zwischen der Human- und der Veterinärmedizin sind Patientenschutz, Therapiesicherheit und Therapiefreiheit – drei Schlagwörter, die uns in unserer Verantwortung verbinden und für die wir gemeinsam einsetzen sollten.

Allerdings haben wir Veterinäre einen entscheidenden Vorteil, das Gesetz ist auf unserer Seite. Wir haben eine Verordnung aus dem Europaparlament, die uns den Rücken stärkt – die EU Bio-Verordnung!

Diese EU Verordnung stellt sicher, dass die Tiergesundheit in Zukunft im Wesentlichen durch Krankheitsvorsorge zu leisten ist. Das beinhaltet ein Verbot der prophylaktischen Anwendung von chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln, einschließlich aller Antibiotika. Die erforderliche Behandlung mit solchen Präparaten ist auf das notwendige Mindestmaß bis zur Gesundung des Tieres zu beschränken. Die präventive Verabreichung chemisch- synthetischer allopathischer Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika und Boli aus chemisch-synthetischen allopathischen Molekülen ist verboten.

Das absolute Highlight dieser Verordnung findet sich in Anhang 2, Teil II 1.5.2.2. Dort wird klipp und klar formuliert, dass die Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln einschließlich Antibiotika, erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen und unter der Verantwortung eines Tierarztes, nur verabreicht werden dürfen, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist! Das heißt, Homöopathie ist die erste Wahl bei der Therapie von lebensmittelliefernden Tieren!

Im Folgeschluss bedeutet das, dass wir Tierärzte das notwendige Know-how haben müssen, um diese Entscheidung zum Wohl aller treffen zu können. Die notwendigen Kenntnisse erwirbt man nicht über einen Wochenend-Kurs, sondern nur mithilfe einer fundierten, geregelten Zusatzausbildung. Dieser Tatsache müssen wir uns in der Verantwortung für alle unseren Patienten bewußt sein, damit die homöopathische Behandlung auf einem soliden Fundament steht und den stetig anbrandenden Wellen der Kritik weiterhin gelassen trotzen kann.

Im Mai wurde im Deutschen Tierärzteblatt die alljährliche Hit-Liste der vergebenen Zusatzbezeichnungen (ZB) veröffentlicht. In der Veterinärmedizin gibt es 24 verschiedene Zusatzbezeichnungen gemäß Muster-und Weiterbildungsverordnung und 1.766 Kollegen tragen solche Bezeichnungen. Interessanterweise ist die ZB Homöopathie die dritthäufigste, nach Betreuung von Pferdesportveranstaltungen und Hygiene/ Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich. Dass die Mehrzahl (207) dieser tierischen Homöopathen in Bayern niedergelassen ist, sei nur am Rande erwähnt. Wenn bei der veterinärmedizinischen Homöopathie „die Latte so hoch liegt“, dass eine Verordnung Tierärzten die verantwortungsvolle Entscheidung lebensmittelliefernde Tiere vorzugsweise homöopathisch zu behandeln vorschreibt, kann sich die humanmedizinische Fraktion doch nicht damit zufrieden geben, Kollegen ohne qualifizierende Zusatzbezeichnung auf die Patienten loszulassen und damit riskieren, dass die Homöopathie nicht die allererste Behandlungsoption sein wird? Bei der Vorstellung, dass Patienten in Zukunft bei Ärzten mit einem Homöopathie-Kochkurs oder Laienbehandlern landen, weil es das Qualitätsmerkmal der ZB nicht mehr gibt, sträubt sich mir das sprichwörtliche Fell.

Ich werde von meinen Tierbesitzern immer wieder nach humanen Therapeuten gefragt und schätze die Möglichkeit sehr, in der DZVhÄ Liste gezielt nach Allgemein-oder Fachärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie in der Nähe zu suchen und diese zu empfehlen.

Im letzten Jahr gab es den Antrag eines Kollegen an den Weiterbildungsausschuss der bayerischen Landestierärztekammer, die Zusatzbezeichnung Homöopathie für Veterinäre in Bayern abzuschaffen – dieser Antrag wurde nach Tagung des Delegiertenausschusses kurz und bündig abgeschmettert. Ein Argument für den Antrag war, dass immer mehr Landesärztekammern die ZB Homöopathie für Humanmediziner abschaffen. So nach dem Motto: wenn die Humanmediziner diese unwissenschaftliche Zusatzbezeichnung bereits nach und nach abschaffen, warum halten wir Veterinäre dann daran fest? Spätestens jetzt ist klar: Angriffe auf die Homöopathie in der Humanmedizin folgen unweigerlich Angriffe auf die Homöopathie in der Veterinärmedizin. Der Kampf um die Zusatzbezeichnung ist nicht nur der Kampf der Ärzte! Wir sitzen alle im selben Boot.

Gemeinsam, gezielt und koordiniert in Auftritten, Petitionen und Aktionen können Ärzte, Zahn- und Tierärzte sich gegenseitig zum Wohle aller zwei-und vierbeinigen Patienten unterstützen! Wir lassen nicht locker! Wir schließen uns zusammen und setzen uns gemeinsam ein für Patientenschutz, Therapiesicherheit und Therapiefreiheit – denn darum geht es!“

2022-07-14T16:46:40+02:00

EU Bio-Verordnung: Homöopathie ist Medizin der ersten Wahl

Interview mit Dr. med. vet. Brigitte Hentschel, sie ist praktische Tierärztin aus München mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie und leitet die Vetmed Arbeitsgruppe des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Eine neue EU Bio Verordnung ist erlassen, sie tritt Anfang 2022 in Kraft und bringt einschneidende Veränderungen auch für den Bereich der Homöopathie mit sich. Brigitte Hentschel hat den Überblick und erklärt, was sich im Stall verändern wird.

Lassen sich die häufigsten Erkrankungen von Nutztieren homöopathisch behandeln?

Das ist eine Frage, die nicht so leicht zu beantworten ist. Viele Krankheiten, an denen Nutztiere leiden, haben ihre Ursache in der Haltung der Tiere, die – egal wie gut sie ist – niemals natürlich sein kann. Und wenn die Haltung nicht die Ursache der Krankheit ist, so wird diese häufig durch Haltungsmängel verschärft  oder verkompliziert. Neben der Haltung spielt auch das Betriebsmanagement für die Bestandsgesundheit eine sehr große Rolle. Mängel in diesem Bereich spielen als Krankheitsursache ebenfalls eine große Rolle. Deshalb muss neben der Therapie des Einzeltieres immer eine ordentliche Bestandsbetreuung durchgeführt werden. Wenn Haltung und Management stimmen, kann als Therapieoption auch Homöopathie herangezogen werden – und dann sind auch die Erkrankungen von Nutztieren homöopathisch behandelbar.

Kann durch konsequente homöopathische Therapie auch das Immunsystem einer Kuh nachhaltig verbessert werden?

Ja, aber auch hier nur unter der Voraussetzung, dass auch das Betriebsmanagement stimmt.

Wenn ja, was bedeutet das für den Landwirt?

Für den Landwirt bedeutet das zunächst mal, dass er mehr Zeit in die Tierbeobachtung investieren muss. Homöopathie ist eine Individualmedizin und die Mittel werden nach Symptomen verschrieben. Wenn man die Symptome nicht erkennt, kann man kein wirksames Mittel verschreiben – und dann wird das Mittel auch nicht wirken. Außerdem braucht man viel Erfahrung, um die wichtigen Symptome zu erkennen – ein Wochenendkurs nach dem „Rezept-Prinzip“ reicht da bei Weitem nicht aus. Damit kann man vielleicht einfache akute Fälle behandeln, bei einer subklinischen Mastitis oder der Mortellaro`schen Erkrankung wird man jedoch sehr schnell an seine Grenzen stoßen.

Mit entsprechender Erfahrung – oder mit einem entsprechend geschulten und erfahrenen homöopathisch arbeitenden Tierarzt, der den Bestand betreut – bedeutet die weitgehend homöopathische Behandlung eines Nutztierbestandes für den Landwirt weniger Medikamenteneinsatz, weniger Kosten durch Sperrfristen auf Fleisch, Milch und Eier, weniger Resistenzen und einen langfristig gesünderen Bestand.

Welches sind die wichtigsten Neuerungen der EU Bio Verordnung, die nächstes Jahr in Kraft tritt?

Die EU Bio Verordnung (VO) ist bereits 2018 in Kraft getreten, gilt aber erst  ab dem 1. Januar 2022. Sie ist also nicht wirklich neu. Der wichtigste Punkt dieser Verordnung, der den Homöopathen den Rücken stärkt, ist folgender:

  • VO (EU) 2018/848 Anh. II, Teil II 1.5.2.2. besagt, dass Krankheiten unverzüglich zu behandeln sind, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden (…)
  • (…) chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen und unter der Verantwortung eines Tierarztes verabreicht werden, wenn…die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist!

Dieser Absatz erhebt die Homöopathie – und die Phytotherapie – zur First-Line-Medicine. Wir Veterinäre sehen ihn als Grundlage unserer Forderung zu mehr Ausbildung in zumindest den Grundlagen der Homöopathie im Rahmen des Studiums der Veterinärmedizin.

Und dann tritt noch die neue Tierarzneimittelverordnung in der EU in Kraft. Was ändert sich hier?

Genau, und sie wird momentan viel diskutiert. Die neue EU-Verordnung über Tierarzneimittel wurde am 7. Januar 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 28. Januar 2022 in Kraft. Sie regelt  auch die Umwidmung von Human- in Tierarzneimittel, die ausnahmslos dem Tierarzt vorbehalten ist. Es heißt: Es kann jedoch Situationen geben, in denen kein geeignetes zugelassenes Tierarzneimittel verfügbar ist. Ausnahmsweise sollten Tierärzte dann für die von ihnen behandelten Tiere unter Befolgung strenger Regeln und ausschließlich im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes andere Arzneimittel verschreiben dürfen. Bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren sollten die Tierärzte dafür sorgen, dass angemessene Wartezeiten verordnet werden, damit schädliche Rückstände solcher Arzneimittel nicht in die Lebensmittelkette gelangen, und wenn Antimikrobenmittel verabreicht werden, ist daher besondere Sorgfalt geboten“.

Ursprünglich war die Intention des Gesetzgebers, die Tierbesitzer und/oder Laien davon abzuhalten, ihre Tiere mit Humanarzneimitteln selbst zu therapieren – etwa mit Ibuprofen oder Paracetamol – da es dabei immer wieder zu tierschutzwidrigen „Unfällen“ kommt. Treibende Kraft waren hier u.a. Tierschutzverbände. Die Tatsache, dass auch homöopathische Mittel vor dem AMG Arzneimittel sind, war dem Gesetzgeber wahrscheinlich nicht bewusst bzw. egal. Aber sie sind es, also fallen sie drunter und deshalb dürfen Homöopathika nur noch vom Tierarzt verschrieben werden.

Was bedeutet das für Tierheilpraktiker?

Das bedeutet im Klartext: nach der EU-VO über Tierarzneimittel dürfen ab dem 28. Januar 2022 homöopathische Einzelmittel, die keine Veterinär-Zulassung haben, durch Tierhalter oder andere nicht-Tierärzte – und darunter fallen auch Tierheilpraktiker – nicht mehr bei Tieren angewandt werden. Was das auf nationaler Ebene genau bedeutet, wird das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regeln, an welchem momentan noch gearbeitet wird.

Bei Nutztieren durften diese übrigens noch nie durch nicht-Tierärzte angewandt werden, da hier sämtliche Arzneimittel schon immer durch einen Tierarzt umgewidmet werden mussten, wenn sie keine Zulassung für das entsprechende Tier haben. Und wenn sie eine Zulassung für das entsprechende Tier haben, dann müssen sie durch einen Tierarzt abgegeben werden und es muss ein Anwendungs-und Abgabebeleg vorhanden sein! Das ist eine kleine, aber nicht unwichtige Tatsache, die in den letzten Jahren von Landwirten und THPs geflissentlich ignoriert wurde und leider auch manchmal von den Veterinärämtern. Auch zu diesem Punkt werden sicherlich neue Regelungen im TAMG stehen.

Welche Probleme tauchen auf und können wie gelöst werden?

Durch das Verabreichungsverbot von Homöopathika durch nicht-Tierärzte entsteht vor allem im Nutztierbereich eine Therapielücke, da es nur sehr wenige Tierärzte mit entsprechender Qualifikation in Homöopathie gibt. Mehr Ausbildung und die Integration zumindest der Grundlagen in Homöopathie in das Studium der Veterinärmedizin sind unter diesen Umständen absolut geboten!

Wie funktioniert das Umwidmen von Arzneimitteln?

Also: Jedes Medikament durchläuft ein Zulassungsverfahren, welches gesetzlich festgelegt ist. Arzneimittel werden hinsichtlich ihrer Indikation bei bestimmten Krankheiten und ihrer „Zielperson“ zugelassen (Mensch oder Tierart). Da jede Zulassung die Arzneimittelfirmen viel Geld kostet, sind AM spezifisch zugelassen – also für den Menschen oder eine oder mehrere Tierarten (meist Hund/Katze oder Rind oder Schwein oder Pferd). Meistens lassen die Firmen die Arzneimittel für die Tierarten und Indikationen zu, die am häufigsten sind, um Geld zu sparen. In der Tiermedizin gibt es jetzt mehrere Probleme:

  1. es gibt viel mehr Tierarten als die, für die die Zulassung gilt (z.B. Vögel, Exoten, Fische, Puten, kleiner Wiederkäuer…..)
  2. es gibt viel mehr Krankheiten
  3. oft hat man ein Medikament, das bei einer Krankheit wirkt, für die es nicht zugelassen ist oder das man bei einem Tier benötigt, für das es nicht zugelassen ist; also darf man es nicht einsetzen.

Es entsteht der sogenannte Therapienotstand. Deshalb dürfen Tierärzte bei Therapienotstand Medikamente umwidmen, d.h. für andere Tierarten oder andere Indikationen einsetzen, für die sie eigentlich nicht zugelassen sind. Wie das vonstattengeht, regelt die Umwidmungskaskade.

Aber Homöopathika bilden eine Ausnahme…

Ja, da homöopathische Arzneimittel ohne Indikation registriert sind und nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen, waren sie von der Umwidmungskaskade immer schon ausgeschlossen. Ohne Indikation gibt’s auch keinen Therapienotstand, also auch keine Umwidmungskaskade. Hier bestand die rechtliche Grauzone, die von nicht-Tierärzten genutzt werden konnte – auch im Nutztierbereich. Mit dem neuen Gesetz ist diese allerdings nicht mehr vorhanden.

Und wie geht das jetzt weiter?

Fest steht, ein neues Tierarzneimittelgesetzt ist in Vorbereitung und wird vieles neu regeln und zusammenbringen.

——

Das Gespräch führte Christoph Trapp.

 

 

 

 

2022-07-14T16:46:12+02:00
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